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Pension Mittag in Heringsdorf

AGBs

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag geschlossen ist.
3. Der Gastgeber (Hotelier, Pensionsinhaber, etc.) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
5. a) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers (bzw. Wohnung) hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pension Mittag

1. Der Vertrag gilt nur, wenn die Buchung bzw. Reservierung von der genannten Pension bestätigt wurde.
Ist der Buchungszeitraum zu kurzfristig um noch eine Bestätigung senden zu können,  gilt die Buchung nach telefonischer Vereinbarung. Mit der Anzahlung akzeptiert und berücksichtigt der Vertragspartner die von der Pension Mittag erstellten Geschäftsbedingungen.
2. Stornierung: Bei Absagen bzw. nicht in Anspruchnahme von vertragsgemäß gebuchten Zimmern (bzw. Wohnungen oder Appartements), welche nicht oder nur teilweise wiederbelegt werden können, erfolgt die Berechnung der Ausfalltage mit 90% des betreffenden Übernachtungspreises. Bei Vertragsrücktritt bis zu 4 Wochen vor dem Anreisetermin erfolgt die Stornierung kostenfrei.
3. Zahlungsbedingungen: 20 % des gesamten Betrages ist nach Vertragsabschluss (Anfrage vom Gast, darauf Angebot der Pension, Gast nimmt an und Pension bestätigt), die restlichen 80 % sind bis 14 Tage vor Anreise auf das angegebene Konto zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen (oder nach Vereinbarung) ist der fällige Betrag, vor Ort und am Anreisetag in Bargeld zu entrichten.
4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

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